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Saalfeld-Rudolstadt (Landkreis in Thüringen), Wappen


Am 16. Januar 1995 erteilte das Thüringer Landesverwaltungsamt dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Genehmigung zur Führung des Landkreiswappens mit folgender Blasonierung: Das Wappen ist geviert und zeigt in den Feldern 1 und 4 auf goldenem Grund einen schwarzen, golden nimbierten, rot bewehrten Doppeladler, die Brust belegt mit einem goldenen Schild und einem Fürstenhut, über den Adlerköpfen schwebend eine Kaiserkrone mit roten Kappen, in den Fängen ein goldenes Zepter und einen goldenen Reichsapfel haltend, darunter eine rote Streugabel über einem roten Kamm; die Felder 2 und 3 sind neunmal von Schwarz und Gold geteilt, belegt mit einem schrägrechten grünen Rautenkranz. In den Quartieren 1 und 4 ist jeweils das kleine Staatswappen der ehemaligen Fürstentümer Schwarzburg angebracht. Der in Verbindung mit der Erhebung der Schwarzburger in den Reichsfürstenstand 1697 als Gnadenzeichen verliehene kaiserliche Reichsdoppeladler wurde im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert als kleines Staatswappen geführt. Die Hauszeichen der Schwarzburger, allgemein als Kamm und Gabel bezeichnet, zählen zu den frühen Wappenzeichen dieses Geschlechts, das zu den ältesten in Deutschland gehörte. Der „Kamm“ erscheint als ritterliche Helmzier wahrscheinlich. Bei der Gabel handelt es sich um eine Forke oder Schlackengabel des in unserer Landschaft durch den Bergbau auf Erze bedeutenden Hüttenmannstandes. Die Felder 2 und 3 beinhalten jeweils das sächsische Wappen, das aus einem goldenen Schild mit fünf schwarzen Balken und aufgelegtem Rautenkranz mit neun Zinken besteht. Dieses Wappen steht für die ehemaligen wettinischen Gebiete im heutigen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Die im Februar 1995 genehmigte Flagge des Landkreises ist grün-gelb längs gestreift und trägt das Kreiswappen. /www.thueringen.de/

Genehmigung/Annahme (dd.mm.yyyy): 16.01.1995

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